Etwas zum Nachdenken
Neue Privilegierung beschleunigt Batteriespeicherprojekte im Außenbereich – vorerst
Baugesetz-Revolution: Der Befreiungsschlag für den Solar-Mittelstand
BERLIN – In der deutschen Solarbranche markiert das Jahr 2026 den Beginn einer neuen Zeitrechnung. Was jahrelang als größtes Hemmnis für die dezentrale Energiewende galt – die rechtliche Unsicherheit bei Großspeichern im Außenbereich –, wurde durch eine entscheidende Änderung im Baugesetzbuch (BauGB) aufgelöst. Mit der neuen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB hat der Gesetzgeber die Fesseln gelöst, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) über Jahre hinweg an langwierige und teure Planungsprozesse gebunden haben.
Bisher glich der Bau eines Batteriespeichers auf landwirtschaftlichen Flächen oder neben bestehenden Solarparks einem bürokratischen Hindernislauf. Da Speicher rechtlich oft als „sonstige Vorhaben“ eingestuft wurden, mussten Kommunen und Projektierer zeitintensive Bebauungsplanverfahren (B-Pläne) durchlaufen, die nicht selten zwei Jahre dauerten und hohe fünfstellige Summen verschlangen. Für den Mittelstand bedeutete dies oft ein unkalkulierbares Risiko. Die Neuregelung stellt Speicher nun jedoch auf eine Stufe mit Windrädern oder PV-Anlagen: Sie sind im Außenbereich grundsätzlich zulässig, sofern sie in funktionalem Zusammenhang mit Erneuerbare-Energien-Anlagen stehen oder sich im 200-Meter-Radius um ein Umspannwerk befinden.
Für mittelständische Projektierer können diese Gesetzesänderung positiv auswirken. Durch den Wegfall der B-Plan-Pflicht in vielen Fällen sinken die sogenannten „Soft Costs“ drastisch, während die Planungsgeschwindigkeit massiv zunimmt. Das ermöglicht es regionalen Akteuren, deutlich agiler auf Marktschwankungen zu reagieren und Bestandsparks durch Nachrüstungen (Retrofitting) in hybride Kraftwerke zu verwandeln. Diese Flexibilität ist wirtschaftlich überlebenswichtig, um sich gegen Phasen negativer Strompreise abzusichern und Energie gezielt dann einzuspeisen, wenn das Netz sie am dringendsten benötigt.
Die ökonomischen Vorzeichen könnten dabei kaum besser sein. Während Peer-reviewed Studien des Fraunhofer ISE bereits seit Längerem sinkende Systemkosten für Lithium-Eisenphosphat-Speicher (LFP) prognostizierten, trifft die rechtliche Erleichterung nun auf ein historisches Preistief bei Batteriezellen. Experten betonen jedoch, dass die Privilegierung kein Freibrief für rücksichtslose Bebauung ist; Brandschutz- und Naturschutzauflagen bleiben auf hohem Niveau bestehen. Dennoch ist der entscheidende Flaschenhals – die administrative Willkür und Planungsunsicherheit – beseitigt. Für den deutschen Solar-Mittelstand ist der Weg frei, die Speicherinfrastruktur des Landes nicht nur mitzugestalten, sondern anzuführen.

