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Die Zukunft gehört allein erneuerbaren Energien
Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland 1990-2021

In der Schweiz tritt zusätzliche Photovoltaik-Einmalvergütung in Kraft

Pressespiegel

 

PV Magazine -18 Januar 2023

Seit Januar 2023 ergänzt in der Schweiz auf Bundesebene eine sogenannte hohe Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen (HEIV) die beiden bestehende Fördermodelle. Insgesamt stehen in diesem Jahr für die Förderung der Photovoltaik 600 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung

Die Schweiz hat im Januar zusätzlich zu den beiden bestehenden Fördermodellen – der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) und der Einmalvergütung für große Photovoltaikanlagen (GREIV), die jeweils maximal 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen betragen – die hohe Einmalvergütung (HEIV) eingeführt. Wie der Schweizer Branchenverband Swissolar mitteilt, werden im Rahmen dieser HEIV bis zu 60 Prozent der bei der Inbetriebnahme maßgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet. Dafür müssen die Anlagen mehrere Bedingungen erfüllen: Sie müssen eine Leistung von mindestens 2 und weniger als 150 Kilowatt aufweisen, der gesamte Solarstrom muss eingespeist werden, die Anlage muss 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden und sie darf erst ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen worden sein. Ab einer Anlagenleistung von 150 Kilowatt wird die HEIV per Auktion vergeben.

Swissolar hat auf seiner Homepage eine Übersicht über die ab 2023 vorgesehenen Einmalvergütungen veröffentlicht. Demnach ist 2023 für die hohe Einmalvergütung ein Betrag von 450 Schweizer Franken pro installiertem Kilowatt Leistung vorgesehen. Für Solaranlagen auf Dächern und für freistehende Solaranlagen beziffert Swissolar den Grundbeitrag pro Anlage zwischen 2 und 5 Kilowatt mit 200 Schweizer Franken, hinzu kommen je nach Anlagengröße ein Leistungsbeitrag pro Kilowatt von 270, 300 oder 400 Schweizer Franken. Für Indach-Solaranlagen beträgt demnach der Grundbeitrag pro Anlage zwischen 2 und 5 Kilowatt ebenfalls 200 Schweizer Franken, plus den Leistungsbeitrag pro Kilowatt, der je nach Anlagengröße 330 oder 440 Schweizer Franken beträgt. In bestimmten Fällen kann laut Swissolar bei allen Anlagen zudem ein Neigungswinkelbonus von 100 beziehungsweise 250 Schweizer Franken pro Kilowatt beantragt werden.

Wurde für die Erstellung einer neuen oder die erhebliche Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage eine HEIV-Förderung gewährt, so Swissolar weiter, kann frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme dieser Anlage für eine weitere Solaranlage ohne Eigenverbrauch auf demselben Grundstück eine hohe Einmalvergütung beantragt werden.

Die Schweiz stellt 2023 für die Förderung der Photovoltaik 600 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung. Damit soll der Zubau ohne Wartelisten für Fördergelder forciert werden.

 

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